Der Gesetzentwurf setzt verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement und verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte öffentlich zu berichten. Bei Verstößen drohen den sozialen Netzwerken empfindliche Bußgelder.
