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In einem Streit um das Zwangsupdate auf Windows 10 zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ) und Microsoft hat der Konzern nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Dies teilte die VZ am 21.08.2017 mit. Damit habe sich Microsoft verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Microsoft wegen des Zwangsdownloads vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Zu einer Sachentscheidung wird es laut VZ nun aber nicht mehr kommen, nachdem Microsoft inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben habe. Aufgrund der Unterlassungserklärung sei der Konzern verpflichtet, künftig keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen. Der späte Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung mache diese nicht überflüssig, erklärt Cornelia Tausch, VZ-Vorstand: "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Software­hersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zu­lässig ist und welches nicht." Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehöre sicher nicht zu den zulässigen Vorgehen.