Die Datenverarbeitung und Dokumentation des Betriebsarztes und der betriebsärztlichen Dienste weisen gegenüber sonstigen Formen ärztlicher Datenverarbeitung einige datenschutzrechtliche Besonderheiten auf. Neben dem Medizinrecht spielen auch das Arbeitsrecht und das Mitbestimmungsrecht eine wichtige Rolle. Mit der Wirksamkeit der DS-GVO kam ergänzend zu den nationalen Regelungen eine europäische Regelungsebene hinzu.
