Diese Verordnung sieht vor, dass schon bis Ende 2015 erste Ideen eines IT-Sicherheitskonzeptes in der Einrichtung entwickelt sein sollen. Bis Ende 2017 soll sie fertig gestellt und danach kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Mit dieser Aufgabenstellung erweitern sich die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten und sie verschmelzen noch mehr mit der Arbeit der IT-Verantwortlichen. Dazu sollte der Datenschutzbeauftragte natürlich die gesetzlich vorgeschriebene Kompetenz und entsprechende Erfahrungen aufweisen können.
Und genau deshalb stehen PERGON für die Gestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und/oder Informationssicherheitsbeauftragten zur Verfügung. PERGON kann dazu mit über 15 Jahren Erfahrung auf genau diesem Sektor aufweisen: im Gesundheits- und Sozialwesen, mit zertifizierten Ausbildungen als Datenschutzbeauftragte und/oder als Auditoren für Informationssicherheit, als Sachverständige, Gutachter und Lehrbeauftragte.
Wäre es nicht auch für Ihre Einrichtung vorteilhaft, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu engagieren, der gemeinsam mit Ihnen und Ihren IT-Verantwortlichen ein revisionssicheres und prüfungssicheres IT-Sicherheitskonzept entwickelt, das die Anforderungen der ITSVO-EKD abdeckt? Dann sollten wir uns kennenlernen. Rufen Sie dazu den Teamleiter Informationssicherheit, Herrn Jürgen Bühse einfach an. Am besten unter 0170 - 92 80 874 oder senden Sie zur Kontaktaufnahme eine eMail an J.Buehse@pergon.net
Die relevanten Dokumente dazu finden Sie in unserer Bibliothek.
