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Für Sie gelesen. Fachwissen praxisnah
Für Sie verständlich aufbereitet

Datenschutz-Know-how aus der Praxis
Von zertifizierten IT-Profis und Juristen

IHR DATENSCHUTZ-BLOG - FÜR SIE GESCHRIEBEN

Willkommen in unserer Bibliothek. Sie sind herzlich zum Stöbern und Nachschlagen eingeladen.
Mit dem Filter können Sie Ihre Suche ein wenig effektiver gestalten. Sie können die Branche eingrenzen, Sie können auch die Kategorie der Beiträge eingrenzen. Und schließlich können Sie auch einen freien Suchtext eingeben.

Alle Filterbedingungen wirken zusammen. Für die erzielten Suchergebnisse treffen also immer alle eingegebenen Filterbedingungen gleichzeitig zu. Wenn Sie etwas Spezielles finden möchten und hier keine Ergebnisse erzielen, nehmen Sie doch einfach Kontaktmit uns auf.

Unternehmen, die neue IT-gestützte Verfahren einführen, müssen gemäß Artikel 35 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchführen, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Besonders im Gesundheitswesen, wo hochsensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellt dies eine komplexe und zeitintensive Herausforderung dar.

 

Warum ist eine DSFA erforderlich?

Die Datenschutzfolgenabschätzung dient dazu, potenzielle Risiken der Datenverarbeitung frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere:
Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, die Patientendaten verarbeiten
Unternehmen mit innovativen IT-Lösungen, z. B. KI-gestützte Anwendungen oder biometrische Systeme
Dienstleister mit umfassender Datenverarbeitung, insbesondere Cloud-Anbieter und Softwareentwickler

Da eine DSFA erst nach der Entscheidung für eine bestimmte IT-Lösung erfolgen kann, kann sie schnell zu einem kritischen Zeitfaktor im Projektablauf werden. Eine effiziente und praxisnahe Umsetzung ist daher essenziell.

Unsere Leistungen in der DSFA

🔍 Risikobewertung der geplanten Datenverarbeitung auf Basis der DSGVO-Kriterien
🔍 Analyse potenzieller Datenschutzrisiken und möglicher Auswirkungen
🔍 Ableitung geeigneter technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
🔍 Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung gemäß den gesetzlichen Anforderungen
🔍 Beratung und Begleitung zur Abstimmung mit Datenschutzbehörden (falls erforderlich)

Ihr Nutzen durch unsere Unterstützung

Schnelle und effiziente Durchführung der DSFA, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden
Rechtssicherheit durch eine dokumentierte Risikobewertung nach DSGVO
Minimierung von Haftungsrisiken und Bußgeldern durch eine professionelle Analyse
Optimierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen, um Datenschutzrisiken zu reduzieren
Entlastung interner Ressourcen, indem wir die DSFA als externer Experte übernehmen

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Als externer Datenschutzbeauftragter mit Fachkompetenz im IT-Bereich unterstütze ich Sie dabei, eine rechtskonforme, nachvollziehbare und praxisnahe Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen. Mit unseren strukturierten Methoden und klaren Handlungsempfehlungen stellen wir sicher, dass Ihre Datenverarbeitung DSGVO-konform bleibt und Ihr Unternehmen optimal geschützt ist.

📌 Lassen Sie uns gemeinsam Ihre DSFA effizient umsetzen – für mehr Datenschutz, Sicherheit und Rechtssicherheit!