Geschäftsleitungen können durch diese Handreichung den Scope der Schulungsinhalte überprüfen.
In Anbetracht der bisher nicht erfolgten nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie kann und soll diese Handreichung keine abschließende Empfehlung für die Schulungen machen, sondern gibt das Verständnis des BSI zu den gesetzlichen Vorgaben aus § 38 Abs. 3 BSIG-E wieder.
Dieses Dokument adressiert u. a. folgende Fragestellungen:
- Wer muss sich schulen lassen?
- Wie oft müssen die Schulungen durchgeführt werden?
- Wer sollte Schulungen durchführen?
- Was sollten die Schulungsinhalte sein?
- Wie fügt sich die Schulungspflicht in die gesetzlichen Grundlagen aus § 38 BSIG-E ein?
Diese Handreichung können Sie über diesen Link herunterladen.
