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Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (20.11.2025, Az. 23 C 120/25) zeigt deutlich, dass unerwünschte Geschäftskontakte per E-Mail ohne vorherige Einwilligung rechtlich riskant sind – selbst wenn ein geschäftlicher Bezug oder eine Online-Vernetzung besteht. Im entschiedenen Fall hatte ein IT-Dienstleister an eine geschäftlich genutzte E-Mailadresse eines anderen Unternehmens Werbe-E-Mails versendet, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorlag. Die E-Mails waren nicht ausdrücklich angefragt, vielmehr wurde die Adresse aus einem beruflichen Netzwerk bezogen. Das Gericht bewertete diese Kontaktaufnahme als unverlangte Werbung, die einen Eingriff in die geschäftliche Sphäre des Empfängers darstellt – und entschied zugunsten des klagenden Unternehmens.

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Entscheidung des Gerichts zu Mails an LinkedIn-Kontakte

Das Amtsgericht hat Folgendes festgelegt:

Der Versender wurde dazu verurteilt, weitere unaufgeforderte Werbe-E-Mails an diese Adresse zu unterlassen, andernfalls drohen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Zusätzlich muss er Schadensersatz in Höhe von 453,87 € zuzüglich Zinsen zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Damit bekräftigt das Gericht, dass auch bei indirekter beruflicher Vernetzung eine wirksame Einwilligung in den Erhalt von Werbung erforderlich ist.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Hinweis für alle, die E-Mail-Marketing, Newsletter oder Direktkontakt per elektronischer Post nutzen:

✔️ Einwilligung ist entscheidend
Unaufgeforderte Werbe-E-Mails ohne vorheriges Einverständnis können rechtlich untersagt und mit erheblichen Konsequenzen belegt werden.

✔️ Geschäftlicher Kontakt ≠ Einwilligung
Nur weil ein Kontakt über ein berufliches Netzwerk besteht, bedeutet das nicht automatisch Zustimmung zum Erhalt von Werbung.

✔️ Dokumentation & Nachweis
Unternehmen sollten Einwilligungen sorgfältig dokumentieren und im Zweifel nachweisen können, dass der Empfänger der Werbung zugestimmt hat.

✔️ Abmeldemöglichkeiten sicherstellen
Jede kommerzielle E-Mail sollte eine klare Möglichkeit zur Abmeldung vom Verteiler enthalten.

 

Praxis-Tipp

Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Marketingprozesse und -listen regelmäßig:

  • Haben Sie wirksame Einwilligungen Ihrer Empfänger?

  • Können Sie den Nachweis darüber erbringen?

  • Nutzen Sie Tools zur Verwaltung von Einwilligungen und Abmeldungen?

Eine regelmäßige Rechtssicherheitsprüfung kann unangenehme Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

 

Fazit

Das Urteil macht deutlich:
🔹 Werbung per E-Mail ohne Einwilligung ist rechtlich riskant – unabhängig davon, ob ein bestimmter geschäftlicher Kontakt besteht oder nicht.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Newsletter, Direktmarketing oder Kontaktformulare einsetzen, lohnt es sich, diese Prozesse auf rechtliche Konformität zu prüfen – nicht zuletzt, um teure Unterlassungsansprüche zu vermeiden.

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