Was muss bei postalischen Mailings beachtet werden?
Stellen Sie sicher, dass jede postalische Werbesendung an Nicht-Kunden folgende Elemente zwingend enthält:
- Herkunftsnachweis (Art. 14): Geben Sie im Brief oder auf einem Beiblatt konkret an, von welchem Adressdienstleister die Daten stammen.
- Hervorgehobener Widerspruch (Art. 21): Der Hinweis auf das jederzeitige Widerspruchsrecht muss optisch deutlich (z. B. durch Fettdruck oder Umrahmung) und getrennt von anderen Informationen gestaltet sein.
- Vollständigkeit: Übermitteln Sie sämtliche Pflichtinformationen (Zweck, Speicherdauer, Kontaktdaten des DSB) direkt mit dem ersten Anschreiben.
Fazit für die Praxis
Fehlende Transparenz führt unmittelbar zur Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung.
