- Details
- Autor: Jürgen Bühse
Der Blick für's Ganze. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist neu, aus juristischer und technischer und organisatorischer Sicht betrachtet. Und das ist Profiarbeit. So, und ab heute beachten wir im Unternehmen alle gesetzlichen Grundlagen zur informationellen Selbstbestimmung (eine Interpretation des Grundgesetzes). Wir halten die Datenschutzrichtlinien ein sowie die neuen Gesetze zur IT-Sicherheit und in vielen Berufsfeldern garantieren wir auch noch die gesetzliche Schweigepflicht. Dann organisieren wir alle Prozesse neu, die darauf abgestimmt sein sollten. Und zu guter Letzt implementieren wir ein IT-Sicherheitsniveau, das das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hurra schreien würde. Und für die Gesamtheit all dessen machen wir ab heute den Datenschutzbeauftragten verantwortlich, der dieses Amt als Nebenjob bekleidet.
