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Ihr Datenschutzbeauftragter schreibt für Sie
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Der Blick für's Ganze. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist neu, aus juristischer und technischer und organisatorischer Sicht betrachtet. Und das ist Profiarbeit. So, und ab heute beachten wir im Unternehmen alle gesetzlichen Grundlagen zur informationellen Selbstbestimmung (eine Interpretation des Grundgesetzes). Wir halten die Datenschutzrichtlinien ein sowie die neuen Gesetze zur IT-Sicherheit und in vielen Berufsfeldern garantieren wir auch noch die gesetzliche Schweigepflicht. Dann organisieren wir alle Prozesse neu, die darauf abgestimmt sein sollten. Und zu guter Letzt implementieren wir ein IT-Sicherheitsniveau, das das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hurra schreien würde. Und für die Gesamtheit all dessen machen wir ab heute den Datenschutzbeauftragten verantwortlich, der dieses Amt als Nebenjob bekleidet.

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Und das ist jetzt wirklich neu: Ab jetzt ist ein effektives IT-Risikomanagement gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen, die eine besondere strategische Bedeutung für unsere Gesellschaft haben. Zusammengefasst bedeutet das: Alle IT-Objekte im Unternehmen sind systematisch erfasst. Für jedes Objekt ist bekannt, welche Risiken damit verbunden sein könnten (Konjunktiv) und alle theoretisch denkbaren Sicherheitsvorkehrungen wurden aufgelistet. Es wurde erhoben, welche der theoretisch denkbaren Sicherheitsvorkehrungen für das Unternehmen in Frage kommen, welche davon schon umgesetzt sind und welche wann geplant sind. Und wer jetzt noch sagt, er habe keine großen IT-Risiken, der hat definitiv kein systematisches Risikomanagement eingeführt. Und das erlaubt die Schlussfolgerung NO RISK NO SYSTEM!

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Immer dabei