Das Datenschutzgesetz gebietet, dass wir Personendaten grundsätzlich gesichert transportieren und Personendaten in eMails demnach verschlüsseln müssen. Falls also z. B. mit Outlook oder anderen elektronischen Hilfsmitteln Personendaten weitergeleitet werden sollen, sollten diese sich in gesonderten Dateien wie z. B. WORD-, PDF- oder ZIP-Dateien befinden und verschlüsselt werden. Die Mitteilung des zugehörigen Passworts der verschlüsselten Datei an den Empfänger der eMail sollte mit gesonderter eMail, SMS oder auch telefonisch oder schriftlich erfolgen.
