Dazu sollte immer eine schriftliche Erklärung der betroffenen Person eingeholt werden. Meist exisitieren dafür prozessorientierte Formulare im Unternehmen. Ansonsten sollten Sie diese von Ihrer/m Datenschutzbeauftragten anfordern.
Dazu sollte immer eine schriftliche Erklärung der betroffenen Person eingeholt werden. Meist exisitieren dafür prozessorientierte Formulare im Unternehmen. Ansonsten sollten Sie diese von Ihrer/m Datenschutzbeauftragten anfordern.