Wenn betroffene Personen (Kunden, Patienten, Klienten, Betreute, Schüler, Beschäftigte) Einsicht, Korrektur, Weitergabe oder Löschung Ihrer im Unternehmen verarbeiteten Daten verlangen, sollten Sie sich dieses Begehren grundsätzlich schriftlich oder per eMail geben lassen und leiten dies am besten an Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.
