Wenn Polizeibeamte z.B. direkt in der Personalabteilung eines Unternehmens oder der Station eines Krankenhauses erscheinen und nach Namen oder Adressen von Personen fragen, da sie wegen eines Deliktes ermitteln müssten, sind wir nur in wenigen Ausnahmefällen befugt, diese Informationen herauszugeben. Im Gesundheitswesen dürfen wir derartig angeforderte Informationen keinesfalls ohne Zustimmung der Betroffenen herausgeben.
