Dies ist in den meisten Unternehmen grundsätzlich untersagt, da dadurch sowohl rechtliche als auch technische Probleme entstehen könnten, die Sie als AnwenderIn nicht einschätzen können. Dies gilt übrigens auch für die Nutzung von webbasierten Programmen oder webbasierten Dateneingaben in einem Webformular eines externen Dienstleisters. Auch in einem solchen Fall ist es ggf. erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber vor Beginn Ihrer Arbeit mit diesem Diesntleister eine Vereinbarung abschließt. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an IT-Verantwortliche oder den Datenschutzbeauftragten.
