Grundsätzlich gilt für viele Bereiche, dass Kunden vor Beginn der Verarbeitung ihrer Daten eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz unterschreiben müssen. Wenn zur Verarbeitung ihrer Daten keine Einwilligungserklärung gefordert ist, müssen die Betroffenen jedoch immer eine Datenschutzerklärung erhalten, in der Sie über die Verabreitung ihrer Daten und ihre Rechte informiert werden.
