Angehörige von volljährigen Personen haben nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über ihre Angehörigen, deren Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Sie benötigen dazu immer eine entsprechende Einwilligungserklärung, Schweigepflichtentbindung oder auch eine Vorsorgevollmacht.
