Nein. Zulässig ist lediglich die Einsichtnahme und die Dokumentation des Ergebnisses, nicht die dauerhafte Speicherung.
Wir haben auf dieser FAQ-Seite für Sie die häufigsten Fragen zur Verarbeitung von Personendaten, die uns in unserer Praxis gestellt werden, zusammengefasst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir Ihnen hier nur einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung stellen. Falls Sie Kunde unseres Hauses sind und Sie sich auf dieser Website eingeloggt haben, steht Ihnen der gesamte Fragenkatalog zur Verfügung.
Nein. Zulässig ist lediglich die Einsichtnahme und die Dokumentation des Ergebnisses, nicht die dauerhafte Speicherung.