Ja – aber nur, wenn es einen konkreten, sachlichen Grund gibt. Zulässige Gründe können sein:
-
Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus,
-
Sicherstellung von Arbeitssicherheit,
-
Schutz sensibler Betriebsbereiche.
Eine allgemeine Kontrolle der Mitarbeitenden („um zu sehen, wie sie arbeiten“) ist nicht erlaubt.
