Unzulässig ist eine permanente oder flächendeckende Überwachung, die Beschäftigte ständig beobachtet oder unter Druck setzt.
Das gilt auch, wenn keine Tonaufnahmen erfolgen.
➡️ Beispiel:
Wenn Kameras in der Produktionshalle jeden Winkel abdecken und 24 Stunden aufzeichnen, ist das ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
