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Unsere FAQs-schnell und praktisch Unsere FAQs-schnell und praktisch

Unsere FAQ - Bibliothek
Fachwissen praxisnah und verständlich.

Fragen aus der Praxis – verständlich beantwortet.
Hier finden Sie Antworten, die wirklich weiterhelfen.

Nein. Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Klausel wie „Der Arbeitnehmer willigt in die Verarbeitung personenbezogener Daten ein“ genügt nicht.
Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein – das ist im Arbeitsverhältnis kaum möglich, weil ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.