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Nur dort, wo sie zwingend notwendig ist (z. B. Eingangsbereiche, Außenflächen).
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Keine Aufzeichnung in Pausen-, Umkleide- oder Sozialräumen.
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Hinweisschilder anbringen.
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Löschung der Aufnahmen nach kurzer Zeit (z. B. 48 Stunden).
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Datenschutzbeauftragten in Planung und Kontrolle einbinden.
