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Bestehende Kameraüberwachung prüfen (Zweck, Dauer, Position).
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Dokumentieren, warum sie notwendig ist.
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Mitarbeitende informieren.
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Falls nötig: Konzept mit Datenschutzbeauftragtem überarbeiten.
➡️ Tipp:
Ein kurzer Datenschutz-Check durch einen Fachmann kostet weniger als ein Verfahren vor Gericht.
Fazit:
Videoüberwachung darf schützen – aber nicht kontrollieren.
Wer klare Grenzen beachtet und die Privatsphäre der Mitarbeitenden respektiert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern stärkt auch Vertrauen und Sicherheit im Betrieb.
