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Unsere FAQs-schnell und praktisch Unsere FAQs-schnell und praktisch

Unsere FAQ - Bibliothek
Fachwissen praxisnah und verständlich.

Fragen aus der Praxis – verständlich beantwortet.
Hier finden Sie Antworten, die wirklich weiterhelfen.

Aus der Datenschutz-Praxis - Ihre Fragen und unsere Antworten

Wir haben auf dieser FAQ-Seite für Sie die häufigsten Fragen zur Verarbeitung von Personendaten, die uns in unserer Praxis gestellt werden, zusammengefasst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir Ihnen hier nur einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung stellen. Falls Sie Kunde unseres Hauses sind und Sie sich auf dieser Website eingeloggt haben, steht Ihnen der gesamte Fragenkatalog zur Verfügung.

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In den meisten Fällen nicht. Eine Abmahnung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Absender dazu rechtlich befugt ist – zum Beispiel ein Wettbewerber bei einem tatsächlichen Wettbewerbsverstoß oder eine betroffene Person, die ihre eigenen Datenschutzrechte verletzt sieht.
Private Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich selbst zum „Datenschutzhüter“ erklären, haben keine Befugnis, andere Unternehmen zur Zahlung oder Unterlassung zu zwingen.
Fehlt diese Grundlage, ist das Schreiben rechtlich bedeutungslos – auch wenn es offiziell oder juristisch klingt.