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Unsere FAQs-schnell und praktisch Unsere FAQs-schnell und praktisch

Unsere FAQ - Bibliothek
Fachwissen praxisnah und verständlich.

Fragen aus der Praxis – verständlich beantwortet.
Hier finden Sie Antworten, die wirklich weiterhelfen.

Ein seriöses Datenschutz-Schreiben kommt nicht per E-Mail mit Zahlungsaufforderung. Echte Mitteilungen von Aufsichtsbehörden enthalten:

  • Ein Aktenzeichen,

  • einen konkreten Ansprechpartner,

  • eine klare Rechtsgrundlage,

  • und eine Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. Hinweis auf Widerspruchsrecht).

Fehlen diese Angaben oder ist das Schreiben mit kurzen Fristen, Drohungen oder Zahlungsforderungen versehen, ist Skepsis angebracht.
In solchen Fällen gilt: nicht zahlen, nicht unterschreiben, prüfen lassen.