Ein seriöses Datenschutz-Schreiben kommt nicht per E-Mail mit Zahlungsaufforderung. Echte Mitteilungen von Aufsichtsbehörden enthalten:
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Ein Aktenzeichen,
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einen konkreten Ansprechpartner,
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eine klare Rechtsgrundlage,
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und eine Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. Hinweis auf Widerspruchsrecht).
Fehlen diese Angaben oder ist das Schreiben mit kurzen Fristen, Drohungen oder Zahlungsforderungen versehen, ist Skepsis angebracht.
In solchen Fällen gilt: nicht zahlen, nicht unterschreiben, prüfen lassen.
