Warum diese Frage wichtig ist:
Die Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen ist eine Kernpflicht. Ohne systematische Dokumentation können weder Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden geführt noch Verbesserungen im Sicherheitsniveau sichergestellt werden.
Hilfreiche Antwort:
Unsere Risikomanagementmaßnahmen decken alle relevanten Systeme, Prozesse und Komponenten ab, sind dokumentiert und werden regelmäßig gegen den Stand der Technik sowie gegen die Mindestanforderungen aus § 30 BSIG geprüft. Ergebnisse fließen in unser Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und in Geschäftsleitungsberichte ein.
Antworten, die weitere Nachfragen erfordern:
- „Wir haben keine systematische Dokumentation.“
- „Das erledigt die IT-Abteilung, wir haben keinen Überblick.“
- „Wir prüfen nicht regelmäßig gegen den Stand der Technik.“
