Warum diese Frage wichtig ist:
Die Geschäftsleitung trägt die rechtliche und persönliche Verantwortung für die Umsetzung der -Anforderungen des BSIG. Nur wenn diese Pflichten verstanden und aktiv wahrgenommen werden, können Haftungsrisiken vermieden und die Einrichtung rechtssicher gesteuert werden.
Hilfreiche Antwort:
Die Geschäftsleitung überprüft regelmäßig die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen, nimmt selbst an verpflichtenden Schulungen teil und lässt sich über Risiken, Maßnahmen und deren Wirksamkeit berichten. Wir sind uns über die mögliche persönliche Haftung und über mögliche Sanktionen bewusst und berücksichtigen diese in unseren Entscheidungen.
Antworten, die weitere Nachfragen erfordern:
- „Das liegt vollständig in der Verantwortung der IT-Abteilung.“
- „Wir haben uns mit Haftung oder Sanktionen nicht beschäftigt.“
- „Schulungen für die Geschäftsleitung halten wir nicht für notwendig.“
