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- Autor: Super User
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Wie gehe ich vor, wenn Kunden die Einsicht, Löschung, Berichtigung ihrer Daten verlangen?
Meine Antwort
Wenn betroffene Personen (Kunden, Patienten, Klienten, Betreute, Schüler, Beschäftigte) Einsicht, Korrektur, Weitergabe oder Löschung Ihrer im Unternehmen verarbeiteten Daten verlangen, sollten Sie sich dieses Begehren grundsätzlich schriftlich oder per eMail geben lassen und leiten dies am besten an Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.
