Der Schlüssel zur Sicherheit

Das Gebot der Stunde. Und es ist so einfach. Die unternehmensweite Umsetzung einer einheitlichen Verschlüsselungspolitik beim Mailen, beim Versenden und Archivieren von Dokumenten. Und eigentlich sollte es in allen Einrichtungen und Unternehmen bekannt sein: Die Verschlüsselung von eMail-Texten und eMail-Anhängen mit Hinweisen auf Personendaten ist ein gesetzliches Gebot.

Nun denken viele, ein Gebot würde eine Art von Freiwilligkeit implizieren. Weit gefehlt. in der aktuellen Rechtsprechung geht man in diesem Zusammenhang von einem Grundsatz aus: Wer verschlüsseln kann und wem es zumutbar ist, der muss es auch sicherstellen. Und das kann sicher auch jedes Unternehmen. In den meisten Fällen ist es mit einfachen technischen Mittel möglich, eine benutzerfreundliche Lösung für die Verschlüsselung von eMails einzuführen.

Noch brisanter wird es, wenn Unternehmen die Privatnutzung des eMailsystems nicht ausdrücklich verboten und damit quasi erlaubt haben. Denn hier stellt jede private eMail der Mitarbeitenden ein Dokument mit Personendaten dar, egal was drin steht.