Die Datenschutz - Initiative
Für viele Einrichtungen und Unternehmen stellen wir im Rahmen eines Personalgestellungs- bzw. Dienstleistungsvertrages einen kompetenten Berater als betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz (gem. Bundesdatenschutzgesetz und Kirchlichen Datenschutzgesetzen) zur Verfügung.
Unsere als Datenschutzbeauftragte zur Verfügung gestellten Berater sind sowohl in allen technisch-/organisatorischen Fragen der IT - Sicherheit eines Unternehmens als astempel datenschutzkampagneuch in allen rechtlichen Fragen des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gemäß der entsprechenden Länder- und Kirchengesetze sowie tangierter Bereiche, die sich z. B. aus dem Teledienstegesetz (TDG) ergeben, ausgebildet.
In rechtlichen Fragen arbeiten wir eng mit unserem Fachanwalt für IT-Recht zusammen, der in spezifischen juristischen Fragestellungen in die Projekte einbezogen werden kann und ansonsten für uns "im Hintergrund" zur Verfügung steht. So können wir für die meisten Rechtsbereiche im Datenschutzumfeld auf fundierte Standard-Formulare und Standard-Bedingungen zurückgreifen, die mit unserem IT - Fachanwalt ausgearbeitet worden sind.
Für Kunden und Interessenten, die einen fachlich und rechtlich ausgebildeten Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, haben wir ein Leistungspaket entwickelt, das alleen gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten und allen diesbezüglichen Pflichten für ein Unternehmen entspricht. Darüber hinaus ist immer auch unsere Datenschutz-Hotline enthalten, über die zu den üblichen Arbeitszeiten ein kompetenter Berater erreicht werden kann. Dieses Leistungspaket kann zu festen monatlichen Beiträgen, die sich nach der Größenordnung eines Unternehmens richten, gebucht werden.