informativ


Willkommen in unserer Bibliothek. Sie sind herzlich zum Stöbern und Nachschlagen eingeladen.

Mit dem Filter können Sie Ihre Suche ein wenig effektiver gestalten. Sie können die Branche eingrenzen, Sie können auch die Kategorie der Beiträge eingrenzen. Und schließlich können Sie auch einen freien Suchtext eingeben.

Alle Filterbedingungen wirken zusammen. Für die erzielten Suchergebnisse treffen also immer alle eingegebenen Filterbedingungen gleichzeitig zu. Wenn Sie etwas Spezielles finden möchten und hier keine Ergebnisse erzielen, nehmen Sie doch einfach Kontaktmit uns auf.

 

Branchen
+ Kategorie
+ Freitext

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es ist ein Teil des Lauterkeitsrechts. Das UWG regelt das Marktverhalten der Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ („trade practices law“) bezeichnet werden. Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Das UWG wird vom europäischen Gemeinschaftsrecht maßgeblich beeinflusst. Dieses Recht versucht, einige Bereiche europaweit mittels verbindlich umzusetzender Richtlinien zu harmonisieren. Die Geltung des Herkunftslandprinzips auch bei der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ist hingegen ein Desiderat der deutschen Unternehmen.Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1896 wurde es häufig novelliert, umfassend zuletzt 2015.  Hier geht es zum Gesetz

Logo Pergon

XingLinkedin

Ich akzeptiere die Speicherung von Cookies
Zur Optimierung unseres Internetauftrittes setzen wir Cookies ein. Es handelt sich dabei um kleine Textdateien, die im Arbeitsspeicher Ihres Computers gespeichert werden. Diese Cookies werden nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Rechner (Langzeit-Cookies) und erkennen ihn beim nächsten Besuch wieder. Dadurch können wir Ihnen den Zugang zu unserer Seite erleichtern und die Bedienung optimieren. Das Speichern von Cookies können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen „Cookies blockieren“ wählen. Dies hätte eine Funktionseinschränkung unseres Angebotes zur Folge. Wir können Ihnen nur Zugang zu unserem Internetangebot gewähren, wenn Sie die Speicherung von Cookies akzeptieren. Auch Ihre Zustimmung wird auf Ihrem Rechner gespeichert bis Sie die Cookies und den Browserverlauf löschen.