Der Hinweisgeberschutz ist für Unternehmen von enormer Wichtigkeit, da er nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch das Vertrauen der Beschäftigten und der Öffentlichkeit stärkt. Die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie verlangt beispielsweise von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, interne Meldekanäle einzurichten. Dies dient dazu, Missstände wie Korruption, Betrug oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit effektiv aufzudecken.
Unser Hinweisgeberschutzsystem ist als sogenanntes „Whistleblower-Modul“ technisch in unser Datenschutzmanagementsystem (DSMS) integriert und kann in der gleichen Oberfläche verwaltet werden. Damit sind die umfassenden Datenschutzfunktionen vollständig integriert. So können die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie direkt im System erfüllt werden. Die erforderlichen Meldeprozesse können so einfach in Ihre Website und Ihr Intranetportal integriert werden.