Am 23. Mai 2024 entschied die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, dass die Versicherungsnehmerin keine Ansprüche aus ihrer Cyber-Versicherung gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen kann. Der Fall betraf eine Schadensmeldung nach einem Cyberangriff im Oktober 2020, bei dem die IT-Infrastruktur des Unternehmens erheblich beeinträchtigt wurde.
Kernaussagen des Urteils:
1. Klageabweisung und Kostenübernahme:
• Die Klage der Klägerin wurde vollständig abgewiesen.
• Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Details des Vertragsabschlusses:
• Die Klägerin hatte eine Cyber-Versicherung abgeschlossen, wobei sie im Rahmen des Vertragsabschlusses zahlreiche Risikofragen beantwortete.
• Diese Fragen betrafen unter anderem die regelmäßige Durchführung von Datensicherungen, die Ausstattung der IT-Systeme mit aktueller Sicherheitssoftware und die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates.
3. Mängel in der IT-Infrastruktur:
• Zum Zeitpunkt des Cyberangriffs war die IT-Infrastruktur der Klägerin unzureichend gesichert.
• Veraltete Betriebssysteme ohne aktuelle Sicherheitsupdates, fehlende Virenscanner und mangelhafte Passwortrichtlinien wurden als schwerwiegende Sicherheitslücken identifiziert.
4. Arglistige Täuschung und Anfechtung des Vertrags:
• Das Gericht befand, dass die Klägerin bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben zu den Sicherheitsmaßnahmen gemacht hatte.
• Diese Falschinformationen wurden als arglistige Täuschung gewertet, wodurch der Versicherungsvertrag nichtig wurde.
• Die Beklagte hatte den Vertrag bereits im August 2021 angefochten, was das Gericht als rechtmäßig bestätigte.
Implikationen für Unternehmen und IT-Abteilungen:
Dieses Urteil betont die Notwendigkeit einer robusten IT-Sicherheitsstrategie und korrekter Angaben bei Versicherungsabschlüssen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre IT-Systeme stets auf dem neuesten Stand sind und die gemachten Angaben in Versicherungsanträgen der Realität entsprechen. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen und falsche Angaben können nicht nur zu einem Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Handlungsempfehlungen:
• Regelmäßige IT-Audits: Stellen Sie sicher, dass alle Systeme regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
• Transparente Kommunikation: Geben Sie bei Vertragsabschlüssen vollständige und korrekte Informationen an.
• Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in IT-Sicherheit und den korrekten Umgang mit sensiblen Daten.
Das Urteil zeigt, wie kritisch es ist, Sicherheitsanforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch ehrlich zu dokumentieren. Nur so kann im Schadensfall der volle Versicherungsschutz gewährleistet werden.