Am 23. Mai 2024 entschied die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, dass die Versicherungsnehmerin keine Ansprüche aus ihrer Cyber-Versicherung gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen kann. Der Fall betraf eine Schadensmeldung nach einem Cyberangriff im Oktober 2020, bei dem die IT-Infrastruktur des Unternehmens erheblich beeinträchtigt wurde.
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