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Für Sie gelesen. Fachwissen praxisnah
Für Sie verständlich aufbereitet

Datenschutz-Know-how aus der Praxis
Von zertifizierten IT-Profis und Juristen

IHR DATENSCHUTZ-BLOG - FÜR SIE GESCHRIEBEN

Willkommen in unserer Bibliothek. Sie sind herzlich zum Stöbern und Nachschlagen eingeladen.
Mit dem Filter können Sie Ihre Suche ein wenig effektiver gestalten. Sie können die Branche eingrenzen, Sie können auch die Kategorie der Beiträge eingrenzen. Und schließlich können Sie auch einen freien Suchtext eingeben.

Alle Filterbedingungen wirken zusammen. Für die erzielten Suchergebnisse treffen also immer alle eingegebenen Filterbedingungen gleichzeitig zu. Wenn Sie etwas Spezielles finden möchten und hier keine Ergebnisse erzielen, nehmen Sie doch einfach Kontaktmit uns auf.

In seinem kürzlich vorgestellten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015/2016 berichtet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) über Anfragen von Unternehmen, wie Dienstleistungen von Website-Hostern datenschutzrechtlich einzuordnen sind und welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Nach Ansicht des BayLDA handelt es sich etwa bei der Entgegennehme und Archivierung von E-Mails von Kunden oder Interessenten oder von Kontaktformulareintragungen auf der Website und bei einem Tracking des Verhaltens der Website-Nutzer im Auftrag um eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Service-Providers im Auftrag für das jeweilige Unternehmen (z. B. Website- oder App-Betreiber). Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Anforderungen des § 11 Abs. 2 S. 2 BDSG zu erfüllen sind und insbesondere ein Vertrag mit den dort benannten Regelungen zwischen Auftraggeber und Dienstleister abgeschlossen werden muss. Dieser Auftrag muss schriftlich erteilt werden.