Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) veröffentlichte eine neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen.
Bereits eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet in erheblichem Umfang personen-bezogene Daten, ohne dass der Großteil der erfassten Informationen für Überwachende je eine Rolle spielt. Das Risiko, dass damit die Rechte von Betroffenen verletzt werden, hat sich deutlich erhöht. Moderne Kameras zeigen Bilder in höchster Auflösung, die in Echtzeit weltweit eingesehen und gespeichert werden können. Kameras erfassen und verarbeiten Daten von Personen u. a., um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten. Softwaregesteuerte Videotechnik vermisst in der Öffentlichkeit Gesichtszüge und Gefühlsregungen oder verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten. Die erfassten Informationen werden in Sekundenbruchteilen ausgewertet und vervielfältigt. Betroffene haben kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfahren selten, was mit den Aufnahmen geschieht.
Die bereits vorliegende Orientierungshilfe wurde grundlegend überarbeitet und an die rechtlichen Rahmenbedingungen der DS-GVO angepasst. Dabei wurden die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, Version 2.0, berücksichtigt. Neu hinzugekommen sind die Abschnitte zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft und zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Tür- und Klingelkameras, Drohnen und Wildkameras sowie Dashcams.