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LfDI Mecklenburg-Vorpommern: Konsequenzen im Hinblick auf die Microsoft-Datenpanne

Im Hinblick auf die viel genutzten Betriebssysteme, Büro-Anwendungen oder auch Videokonferenzlösungen und die Datenpannen wegen Sicherheitslücken bei Microsoft-Exchange-Servern hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, zusammen mit dem Landesrechnungshof die Landesregierung dazu aufgefordert, den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Da für die Datenabflüsse keine hinreichende Rechtsgrundlage bestehe, müsse unverzüglich gehandelt werden, so Müller. Eine rechtskonforme Nutzung der Microsoft-Produkte allein auf der Basis von Standarddatenschutzklauseln sei aber auf Grund der vom EuGH (ZD 2020, ZD Jahr 2020 Seite 511 m. Anm. Moos/Rothkegel – Schrems II) aufgestellten Grundsätze nicht möglich. Ohne weitere Sicherungsmaßnahmen würden personenbezogene Daten an Server mit Standort in den USA übermittelt. Dort sähen diverse Vorschriften die Herausgabe der Daten an Behörden und Geheimdienste vor, ohne dass den Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Wenn eine Anonymisierung oder Verschlüsselung der Daten nicht möglich ist, so fordert der LfDI die Einstellung der Verarbeitung oder den Einsatz eines alternativen Produkts, das die Anforderungen der DS-GVO erfüllt.

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