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IHR DATENSCHUTZ-BLOG - FÜR SIE GESCHRIEBEN

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e. V. (BITKOM) verwies auf eine Umfrage, nach der neun von zehn Bundesbürger (87 %) direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten haben wollen, die in Arztpraxen, Kliniken, etc. anfallen.

Gesundheitsdaten umfassen u. a. Diagnosen von Ärzten, Laborergebnisse, OP-Berichte oder Röntgenbilder. Für die Patienten ist nicht immer ersichtlich, welche Daten wo gespeichert sind. Die Behandelten haben laut BDSG und BGB aber das Recht, jederzeit und „unverzüglich“ ihre Patientenakte einzusehen. Auf Wunsch müssen Kopien oder Ausdrucke angefertigt werden, die allerdings kostenpflichtig sind.

Nach Ansicht des BITKOM sollten Arztpraxen und Kliniken die Einsicht in die Behandlungsakte zu einem selbstverständlichen Service für ihre Patienten machen. Die Daten sollten auf Wunsch des Patienten vom behandelnden Arzt in einer elektronischen Akte gespeichert werden. Der Patient sollte dabei selbst entschieden können, welche Informationen gespeichert werden und wem er diese zugänglich machen will.

Ein wichtiger Schritt sei die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Mit dem E-Health-Gesetz sollen nun weitere innovative Anwendungen eingeführt werden, die eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten sollen. Dazu zählen die Einführung eines digitalen Patientenfachs, eines elektronischen Medikationsplans sowie mehrerer telemedizinischer Anwendungen. Mit Hilfe des digitalen Patientenfachs könnten die Nutzer eigenverantwortlich Gesundheitsdaten verwalten, die sie z. B. mit Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps gesammelt haben. Der elektronische Medikationsplan soll Ärzten einen Überblick über die verschriebenen Medikamente verschaffen und so helfen unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.