Anlässlich der Elektronikmesse IFA erinnerte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) daran, dass mit Verschlüsselungstechnik notwendige Datenschutzmaßnahmen selbst getroffen werden können.
So verhindere die Verschlüsselung von E-Mails, dass versendete Informationen von Unbefugten mitgelesen werden können. Hierfür können entweder Verschlüsselungsfunktionen des E-Mail-Anbieters, Add-Ons für E-Mail-Programme oder Verschlüsselungs-Software genutzt werden. Diese müssten lediglich aktiviert bzw. mit wenigen Klicks installiert und eingerichtet werden.
Dabei werde zwischen symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren unterschieden. Bei der symmetrischen Verschlüsselung wird zum Ver- und Entschlüsseln derselbe geheime Schlüssel verwendet, der nicht mit Dritten geteilt werden sollte. Sender und Empfänger kennen und benutzen denselben Schlüssel für die Ver- und Entschlüsselung. Das asymmetrische Verfahren setzt sich hingegen aus einem Schlüsselpaar zusammen, wobei ein Schlüssel zur Ver- und einer zur Entschlüsselung genutzt wird. Der sog. öffentliche Schlüssel wird mit dem Kommunikationspartner ausgetauscht, der private Schlüssel bleibt geheim. Dieses Verfahren biete einen besonders hohen Schutz, denn nur ein Empfänger, der im Besitz des zweiten, privaten Schlüssels ist, könnte die E-Mail entschlüsseln.