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Bundestag beschließt Transplantationsregister

Alle Informationen über Organtransplantationen in Deutschland werden künftig zentral gesammelt. Der Bundestag beschloss am 7.7.2016 die Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters (BT-Drs. 18/8209). Erstmals werden damit die Daten von Organspendern und -empfängern zentral gebündelt und miteinander verknüpft – von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation.

Damit soll eine verlässliche Datenbasis geschaffen werden, um die Versorgung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Langfristig soll das Register auch dazu beitragen, die Kriterien für die Wartelisten und die Verteilung von Spenderorganen weiterzuentwickeln. Allerdings sollen die Daten der Empfänger und der lebenden Spender nur mit deren ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden. Kritiker beklagen, dadurch würden die Ergebnisse verzerrt. Das jetzt verabschiedete Gesetz liefert allerdings nur die rechtliche Grundlage für das Transplantationsregister. Der eigentliche Aufbau der Datenbank liegt in den Händen der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

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