•  
     
  •  
     
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  •  
     
Logo Pergon Unternehmensberatung
Logo Pergon Unternehmensberatung
01_Datenschutz_final.png

HABEN SIE NOCH ALLES IM BLICK ?

Hunderte Gesetze und Verordnungen
regeln in Deutschland
direkt oder indirekt den Datenschutz.

Hier finden Sie Ihren Navigator !

02_Blick_final.png

SIND SIE SICHER ?

Vertrauliche Informationen verlassen
jeden Tag auf unbekannten Wegen und
ohne Kontrolle das Unternehmen.

So geht`s mit Sicherheit !

03_processsecurity_final.png

PARTNERSCHAFT ?

Wie stellen Sie sich eine
Zusammenarbeit mit Ihrem externen
Datenschutzbeauftragten vor?

Wir wissen, wie es geht !

IHR DATENSCHUTZ - BLOG

Willkommen in unserer Bibliothek. Sie sind herzlich zum Stöbern und Nachschlagen eingeladen.
Mit dem Filter können Sie Ihre Suche ein wenig effektiver gestalten. Sie können die Branche eingrenzen, Sie können auch die Kategorie der Beiträge eingrenzen. Und schließlich können Sie auch einen freien Suchtext eingeben.

Alle Filterbedingungen wirken zusammen. Für die erzielten Suchergebnisse treffen also immer alle eingegebenen Filterbedingungen gleichzeitig zu. Wenn Sie etwas Spezielles finden möchten und hier keine Ergebnisse erzielen, nehmen Sie doch einfach Kontaktmit uns auf.

Kategorie

Freitext

Fotos von KiTa-Kindern auf der Webseite der KiTa

Ist die Verbreitung solcher Fotos datenschutzrechtlich zulässig? Die meisten Kindertagesstätten (KiTa) stellen ihre Dienstleistung auf eigenen Webseiten dar. Diese werden entweder von der KiTa selbst oder dem jeweiligen Träger betrieben. Auf diesen Webseiten werden neben den allgemeinen Informationen über Öffnungszeiten, Umfang der Betreuung usw. auch Bilder der Räumlichkeiten und Bilder von Betreuungs-Aktivitäten der KiTa, wie z. B. Feste, dargestellt. In diesem Zusammenhang werden Bilder von den in der KiTa betreuten Kindern auf der Webseite veröffentlicht. Um Bilder dieser Kinder veröffentlichen (verbreiten) zu können, holt die KiTa entsprechende Einwilligungen von den Eltern ein. Fraglich ist, ob die Einholung solcher Einwilligungen generell zulässig ist.

Das Anfertigen von Bildnissen mittels digitaler Geräte (Digitalkamera oder Smartphone bzw. Tablet) und die Veröffentlichung dieser Bilder auf einer Webseite berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild der Kinder als zwei eigenständige Persönlichkeitsrechte. Wenn mit Hilfe von digitalen Geräten (sog. informationstechnische Geräte) Fotos von den Kindern gefertigt werden, liegt eine (automatisierte) personenbezogene Datenverarbeitung vor. Die Veröffentlichung auf der Webseite stellt ebenfalls eine automatisierte Datenverarbeitung dar.

Sofern Bilder (personenbezogene Daten) durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte oder im Auftrag der KiTa oder des Trägers der KiTa durch einen Dienstleister (Fotografen) digital erstellt werden, finden neben den allgemeinen Vorschriften zur personenbezogenen Datenverarbeitung die für die jeweiligen Kindertagesstätten geltenden speziellen datenschutzrechtlichen Vorschriften zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten Anwendung. Für eine kommunale Kindertagesstätte wäre z. B. die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn

1.der oder die Betroffene eingewilligt hat,
2.das Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder
3.sie zur rechtmäßigen Erfüllung der durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben der datenverarbeitenden Stelle erforderlich ist.

Diese Vorschrift hebt nicht speziell auf die automatisierte Datenverarbeitung ab, sondern nennt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Daneben sind die Vorgaben zur automatisierten personenbezogenen Datenverarbeitung zu beachten.

Pergon RSS-Feed


Klicken Sie auf den Button "Link kopieren" um den Link des RSS-Feed anschließend in Ihre Anwendung integrieren zu können.

https://pergon.net/component/joomrss/pergon-blog?Itemid=695