Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden (siehe auch: Datenschutz). Das BDSG hat damit eine direktive Wirkung auf die Gestaltung der Landesdatenschutzgesetze, die in den meisten Fällen nur den Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen der Länder und Kommunen regeln. Es setzt damit die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) um. Es wird eine Anpassung des BDSG erwartet, um die EU-Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, die ab Juni 2018 gültig ist.
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