Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die dadurch erforderliche Anpassung des nationalen Datenschutzrechts stellen Unternehmen und Behörden vor große Herausforderungen. Um die Sicherheit von Kunden-, Mitarbeiter- und Geschäftsdaten zu gewährleisten, müssen bestehende Managementsysteme an die neuen Anforderungen angepasst und regelmäßig überprüft werden. Hilfe durch den Dschungel der neuen Regelungen bietet der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. stellt jetzt hierzu ein aktualisiertes Berufsbild vor.
Darin beschreibt der BvD die Anforderungen und Aufgaben für Datenschutzbeauftragte durch die neue DS-GVO, die ab 25. Mai 2018 von Firmen und Behörden angewendet werden muss. Die Selbstverpflichtung der Datenschutzbeauftragten auf das aktualisierte Leitbild sichert Unternehmen und Behörden ein Datenschutz-Knowhow auf höchstem Niveau und sorgt für Reputation, Glaubwürdigkeit und Kundenbindung.
Im Kern obliegt dem Datenschutzbeauftragten die Aufgabe, ein funktionierendes Datenschutzmanagement zu entwickeln und Unternehmen zu unterstützen, bestehende Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen. Er berät die Unternehmensleitung und unterstützt bei der rechtlich einwandfreien Datenverarbeitung sowie der Dokumentation von Datenschutzmaßnahmen und Datenverarbeitungsprozessen. Zudem schult er Mitarbeiter und Betriebsräte, um sie für den sicheren Umgang mit Daten zu sensibilisieren.
Interessierte können hier das neue Berufsbild auf den Internetseiten des BvD als PDF-Datei downloaden.