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Darf mein/e Stellvertreter/in Einblick in „meine“ Daten nehmen?
Meine Antwort
Die Personendaten, die ich verwalte, dürfen innerhalb meines Unternehmens grundsätzlich nur von den Personen eingesehen werden, die diese Daten für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe benötigen. Wenn ich mit KollegInnen in einem Raum zusammenarbeite, die keine Berechtigung haben, Einblick in meine Datene zu nehmen, muss ich auch entsprechende Schutzvorkehrungen gegen unberechtigte Einsichtnahme treffen (z. B. Einrichtung eines passwortgeschützten Bildschirmschoners, sichere Verwahrung meiner Dokumente etc.)Weiterführende Beiträge
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