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Bewerbungen, die im Unternehmen eingehen, dürfen auch ohne Genehmigung der BewerberInnen zur Bearbeitung an die Personalabteilung und an weitere Personen, die am Einstellungs- oder Entscheidungsprozess beteiligt sind, weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung an andere möglicherweise interessierte Unternehmen könnte zwar im Sinne der BewerberInnen sein, darf aber nur mit Genehmigung der BewerberInnen durchgeführt werden.