Bewerbungen, die im Unternehmen eingehen, dürfen auch ohne Genehmigung der BewerberInnen zur Bearbeitung an die Personalabteilung und an weitere Personen, die am Einstellungs- oder Entscheidungsprozess beteiligt sind, weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung an andere möglicherweise interessierte Unternehmen könnte zwar im Sinne der BewerberInnen sein, darf aber nur mit Genehmigung der BewerberInnen durchgeführt werden.
