Warum sollte man mit einer/m externen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten?
Meine Antwort
Um einem weit verbreiteten Irrtum entgegenzutreten: Nur weil für ein verantwortliches Unternehmen bzw. für eine/n Inhaber/in von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen (Verantwortliche) keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragten besteht, darf es die Datenschutzvorschriften der DSGVO nicht ignorieren. Die Praxis zeigt, dass insbesondere bei den Verantwortlichen, die keine/n Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, die Umsetzung der DSGVO-Vorschriften am häufigsten und am meisten ignoriert wird. So besteht auch für kleinere Unternehmen die Möglichkeit, einmalig eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen, um zumindest alle formalen Vorschriften zu erfüllen.
Gerade die externen Datenschutzbeauftragten, die sich beruflich auf diese Form der Beratung spezialisiert haben, besitzen umfangreiche Expertise in juristischen sowie technischen und organisatorischen Fragen. Externe Datenschutzbeauftragte sind kein verlängerter Arm des Gesetzes sondern Berater der Verantwortlichen. Sie können die Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen in der IT genauso beurteilen wie knifflige juristische Fragen im Datenschutzrecht und sind zudem meist gut ausgebildet, um die Organisationsentwicklung im Unternehmen und die Awareness für Datenschutz effektiv zu unterstützen.
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