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So geht`s mit Sicherheit !

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Das EU-Parlament hat eine Datenschutzgrundverordnung (EU-DGV) beschlossen. Diese tritt am 4. Mai 2016 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben ab diesem Datum 2 Jahre Zeit, das Gesetz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Bis dahin bleiben also alle bundesdeutschen und damit auch kirchlichen Gesetze in ihrer jeweiligen Fassung gültig. Doch welche grundlegenden Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Verordnung?

 newsletter 1   Die fortwährend über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen andauernde und während der Arbeitszeit erfolgende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von knapp 40 Stunden berechtigt den Arbeitgeber wegen der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht auch dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung arbeitsvertraglich in Ausnahmefällen innerhalb der Arbeitspausen erlaubt ist.

 

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