Das EU-Parlament hat eine Datenschutzgrundverordnung (EU-DGV) beschlossen. Diese tritt am 4. Mai 2016 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben ab diesem Datum 2 Jahre Zeit, das Gesetz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Bis dahin bleiben also alle bundesdeutschen und damit auch kirchlichen Gesetze in ihrer jeweiligen Fassung gültig. Doch welche grundlegenden Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Verordnung?
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