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- Autor: Jürgen Bühse
Ein Fax dürfe laut der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte nicht für bestimmte personenbezogene Daten verwendet werden. Alternativen seien E-Mails und Briefe.
Mit einem Fax dürfen keine personenbezogenen Daten, insbesondere keine Geswundheitsdaten übermittelt werden, stattdessen sollten verschlüsselte E-Mails genutzt werden.
