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Das BAG hat (U. v. 12.7.2016 – BAG Aktenzeichen 9AZR79114 9 AZR 791/14; ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ BETRVG § 83 Abs. BETRVG § 83 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Die Regelung begründet damit keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Die Art. 29-Datenschutzgruppe hat das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen vorerst gebilligt. Ab dem 1.8.‌2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

Das OVG Schleswig hat (B. v. 27.7.‌2016 – 2 MB 11/16; ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) festgestellt, dass die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage steht. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage im Beamtenrecht, die die Weitergabe von Personalakten an externe Stellen erlaubt.

Das LSG Baden-Württemberg hat (U. v. 21.6.‌2016 – L 11 KR 2510/15; ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der Karte bestehe nicht.

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