Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15 entschieden, dass der Inhaber eines Facebooks-Accounts auch für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings durch Dritte haftet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die vom BGH in der sog. Halzband-Entscheidung (Urteil vom 11.3.2009, Az. I ZR 114/06) entwickelten Grundsätze zur missbräuchlichen Nutzung eines eBay-Kontos auch auf Facebook-Accounts übertragbar, mit der Folge, dass sich der Inhaber eines Facebook-Profils nicht darauf berufen kann, nicht er selbst, sondern ein Dritter habe über seinen Account ein persönlichkeitsrechtsverletzendes Posting veröffentlicht.
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