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Von einem Betriebsübergang i.S. des § BGB § 613a BGB ist bei Weiterführung einer Arztpraxis auszugehen, wenn innerhalb der bisherigen Praxisräume die bestehende fachärztliche Ausrichtung beibehalten wird, die vorhandenen medizinischen und technischen Einrichtungen, wie unter anderem Röntgenanlage, EKG-Gerät, Instrumente sowie die Patientenunterlagen weitergenutzt werden und durch organisatorische sowie personelle Vorkehrungen der bisherige Patientenkreis gezielt weiter an die Praxis herangeführt wird.

Datenschutzschulung ist Pflicht. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Ob Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeitenden oder Fachseminare für IT und Datenschutzbeauftragte. Nach langjähriger Erfahrung haben wir bei unseren Kunden die besten Belege dafür, dass gut durchdachte Schulungskonzepte die Basis aller Veränderung in der Mitarbeiterschaft sind. Und dabei können wir immer die unternehmensspezifischen Vorgaben und Datenschutzrichtlinien einbeziehen.

Das Gebot der Stunde. Und es ist so einfach. Die unternehmensweite Umsetzung einer einheitlichen Verschlüsselungspolitik beim Mailen, beim Versenden und Archivieren von Dokumenten. Und eigentlich sollte es in allen Einrichtungen und Unternehmen bekannt sein: Die Verschlüsselung von eMail-Texten und eMail-Anhängen mit Hinweisen auf Personendaten ist ein gesetzliches Gebot.

Mobilität als Strategie. Und wenn Mobilität zur Unternehmensstrategie gehört, dann ist auch eine Unternehmensstrategie für die technischen und organisatorischen Prozesse selbstverständlich. Jeder Unternehmens-PC und sogar die meisten Smartphones, die in beliebiger Weise auf das Unternehmensnetzwerk zugreifen, stellen ein erhöhtes Risiko für die IT-Sicherheit dar.

Kann man hier nicht impfen? Wer sich gegen schadhafte Programm-Updates bewaffnet, betreibt meist ein effektives Changemanagement, am besten mit einer klaren Richtlinie des Managements. Die IT-Abteilung steht im Dauerstress. Nach unserer Erfahrung erhöht sich der Stress und damit die Fehlerhäufigkeit zunehmend mit abnehmender Bereitschaft der Unternehmensleitung, eindeutige und fachlich fundierte Vorgaben zu entwickeln.

Der Blick für's Ganze. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist neu, aus juristischer und technischer und organisatorischer Sicht betrachtet. Und das ist Profiarbeit. So, und ab heute beachten wir im Unternehmen alle gesetzlichen Grundlagen zur informationellen Selbstbestimmung (eine Interpretation des Grundgesetzes). Wir halten die Datenschutzrichtlinien ein sowie die neuen Gesetze zur IT-Sicherheit und in vielen Berufsfeldern garantieren wir auch noch die gesetzliche Schweigepflicht. Dann organisieren wir alle Prozesse neu, die darauf abgestimmt sein sollten. Und zu guter Letzt implementieren wir ein IT-Sicherheitsniveau, das das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hurra schreien würde. Und für die Gesamtheit all dessen machen wir ab heute den Datenschutzbeauftragten verantwortlich, der dieses Amt als Nebenjob bekleidet.

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