Nach dem neuesten Referentenentwurf des BMI (Bundesministerium des Innern) ist nun endlich festgelegt, was der Gesetzgeber mit „kritischen Infrastrukturen“ meint. Diese Festlegung ist wichtig, da über sie definiert wird, für welche Unternehmen das BSI-Gesetz überhaupt gültig ist. Nach diesem Referentenentwurf wird vorgeschlagen, dass Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr als kritische Infrastrukturen zu betrachten sind. Doch was hat dies für Häuser dieser Größenordnung zur Folge?
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